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Ihr zuverlässiger Fahrplan durch das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)
einfach · neutral · rechtssicher
Was Sie jetzt wissen müssen!
- Das HinSchG ist ab Dezember 2023 für alle Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitenden gültig und rechtsverbindlich
- Für Sie als Unternehmen ist es am einfachsten, die Bearbeitung von Hinweisen einer Ombudsperson zu übergeben. Die SVG Baden bietet Ihnen die Leistung einer Ombudsperson an
- Jeder Meldekanal muss die Vertraulichkeit des Hinweisgebenden gewährleisten. Das bedeutet für Sie, eine Rückverfolgung auf den Hinweisgebenden darf nicht nachweisbar sein
- Grundsätze der DSGVO müssen beachtet werden
- Alle Hinweise müssen innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Fristen bearbeitet, sowie den vorgeschriebenen Stellen gemeldet werden
Ziel des HinSchG
Ziel des Hinweisgeberschutzgesetzes ist es, Missstände innerhalb der EU aufzudecken und gleichzeitig den Hinweisgebenden vor möglichen Repressalien zu schützen.
Hinweisgeber = Whistleblower
Die Hinweisgebenden werden nicht zivil- oder strafrechtlich verfolgt. Weitere Verstöße sollen unterbunden werden und somit die Rechtsdurchsetzung in der EU verbessert werden.
Beispiele für Missstände
Missstände, die ein Hinweisgebender anonym mitteilen kann, sind zum Beispiel:
- Steuerbetrug
- Geldwäsche
- Produktsicherheit
- Verkehrssicherheit
- Verbraucherschutz
- Datenschutz
- Arbeitsrecht
- Mobbing
- Korruption, Bestechung
- Diskriminierung
- Belästigung
- Sicherheitsvorschriften
Ihre Vorteile mit der SVG Baden
- Geben Sie die Verwaltung, Wartung und Pflege einer digitalen Lösung, zur vertraulichen Bearbeitung von Hinweisen, in unsere Hände und brauchen keine eigene Plattform installieren
- Sie erhalten von der SVG Baden die Bestätigung des Erhalts des Hinweisgebenden innerhalb der gesetzlichen vorgeschriebenen Frist von 7 Tagen
- Die Bearbeitung des Hinweises geschieht in der Zusammenarbeit mit dem Auftraggebenden innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Frist von 3 Monaten. Diese Zusammenarbeit erfolgt OHNE Nennung des Hinweisgebenden, um somit dem Ziel des HinSchG Folge zu leisten
- Sie erhalten von uns die Garantie, einer digitalen, lückenlosen Dokumentation, Datensicherung und Archivierung der eingehenden Hinweise. Die Archivierung des zeitlichen Verlaufs der Hinweise erfolgt innerhalb der gesetzlichen Fristen